Total Tennis – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Total Tennis (nachfolgend Tennisschule genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch den Kunden oder durch konkludentes Verhalten (Trainingsteilnahme) zustande. Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt für den Kunden mit der Unterschrift und der Abgabe der Anmeldung in Kraft. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule vorbehalten.

Ist für die Abgabe der Anmeldung eine Frist angegeben, gilt die Anmeldung auch dann als verbindlich, wenn sie nach Ablauf der Frist abgegeben wurde. Diese Anmeldungen werden bei der Trainingseinteilung jedoch nachrangig behandelt.

Trainingsgebühren werden wie in der Trainingsanmeldung angegeben beglichen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.

Training

Das Leistungsangebot der Tennisschule umfasst unterschiedlichste Maßnahmen in Einzel- und Gruppentrainingsform. Das Training kann in 3er-, 4er- oder 5er-Gruppen durchgeführt werden. Es gilt automatisch die entsprechende Gebühr.

Die Tennisschule kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten einteilen und Einteilungen ändern. Dabei wird versucht, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Kurzzeitige Änderungen von Trainingszeit und Gruppenzusammensetzung sind möglich. Größere Gruppen (beispielsweise Schulklassen o.ä.) werden bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.

Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des trainerbetreuten Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Eltern informieren bitte ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

Die Tennisschule übernimmt vor Beginn und nach dem Ende des trainerbetreuten Trainings keine Aufsichtspflichten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

Ausschluss vom Training

Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Die Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Der/die ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

Ausgefallene Stunden

Training, das durch Verschulden der Tennisschule ausfällt, wird nachgeholt.

Training, das der Trainingsteilnehmer – gleich aus welchem Grund – nicht in Anspruch nimmt wird nicht nachgeholt und wird in vollem Umfang vom Kunden bezahlt.

Einzeltraining: Wird eine Trainingsstunde spätestens 24 Stunden vor dem Termin durch den Kunden abgesagt, bemühen sich Kunde und Trainer um einen „Ersatzkunden“. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.

Wegen Unbespielbarkeit des Platzes oder anderer akuter Umstände, die die Tennisschule nicht zu vertreten hat, ausgefallene Stunden werden nicht nachgespielt. Eine Ausweichmöglichkeit in die Halle zum selben Termin wird genutzt. Eventuelle Zusatzkosten tragen die Teilnehmer. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.

Muss der Trainingsbetrieb längerfristig durch Umstände, die die Tennisschule nicht zu vertreten hat – z.B. per Anordnung des Gesetzgebers oder anderer Instanzen – eingestellt werden, bleibt unser Honoraranspruch für die Dauer von vier Wochen erhalten. Für das ausgefallene Training wird zu einem geeigneten Zeitpunkt ein Ersatztraining angeboten.

An gesetzlichen Feiertagen ist grundsätzlich kein Trainingsbetrieb angesetzt.

Haftung

Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche untereinander. Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung werden der Tennisschule spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde folgenden schriftlich mitgeteilt. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

Kündigung

Eine Beendigung des Trainings ist zweimal im Jahr jeweils zum Ende des ersten Trainingsquartals (31. März), bzw. zum Ende des dritten Trainingsquartals (30. September) möglich und bedarf der Schriftform. Die Kündigung erfolgt spätestens bis zum 01. März bzw. 01. September eines Jahres an die Tennisschule.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahme: Weiterleitung an den Vorstand des Tennisvereins zum Zwecke der Vereinsmitgliedschaft. Nach Beendigung des Trainings ist die Tennisschule befugt, die Kundendaten für die Dauer von drei Jahren weiter für tennisschulinterne Zwecke zu nutzen. Der Widerruf durch den Kunden ist jederzeit schriftlich möglich.

Veröffentlichung

Die Tennisschule ist berechtigt, Fotos und Videos von Tennisschülern, Veranstaltungen u.Ä. auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Kunden, die dies nicht wünschen, teilen dies der Tennisschule bitte schriftlich mit.

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